Banner schw.-weiß_15.05.2013

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltung

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (DS MOTION, Ing. DI (FH) Siegfried Damberger) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das  gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle zukünftigen Geschäfte (Angebote, Leistungen, Lieferungen), selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2 Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.ds-motion.at.
1.3 Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6 Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.

2 Angebote, Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Angebote, Preislisten, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3 In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4 Änderungen behalten wir uns vor, sind jedoch nicht verpflichtet diese an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
2.5 Bildmaterial und Abbildungen sind nicht bindend, sondern haben Symbolcharakter. Daraus können keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden.
2.6 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.
2.7 Bei Rücktritt des Kunden aus dem Vertrag sind wir berechtigt die dadurch entstandenen Kosten/Schäden geltend zu machen.

3 Preise

3.1 Preisangaben (in Euro) verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.2 Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
3.3 In unseren Verkaufsunterlagen angeführte Preise sind Richtpreise.
3.4 Wir sind berechtigt Preisänderungen, auch ohne vorherige Ankündigung, vorzunehmen.
3.5 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen.

4 Liefer- und Leistungsfristen

4.1 Liefer-/Leistungsfristen und -termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
4.2 Liefer-/Leistungsfristen sind eingehalten, wenn der Gegenstand das Lager verlassen hat oder Versand- bzw. Leistungsbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
4.4 Bei Nichtannahme von Nachnahmelieferungen werden sämtliche Frachtkosten sowie eine Einlagerungsgebühr von 20% des Rechnungswertes verrechnet.
4.5 Nicht lieferbare Artikel werden automatisch in Rückstand genommen. Sollte keine Nachlieferung erwünscht sein bitten wir um Bekanntgabe. Waren unter einem Rechnungswert von € 50,- werden beim nächsten Auftrag mitgeliefert. Sollte eine sofortige Nachlieferung gewünscht werden, sind wir berechtigt die dafür anfallenden Frachtkosten in Rechnung zu stellen.
4.6 Die Einhaltung der Fristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
4.7 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
4.8 Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden bei Verzögerung uns eine angemessene Frist zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist auf Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund entstehen dadurch nicht.
4.9 Wird der Versand aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat verzögert, werden pro angefangenen Monat 10% der Rechnungssumme für Lagerkosten in Rechnung gestellt.

5 Gefahrtragung und Versendung

5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand zur Abholung im Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Abholer, Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
5.2 Beförderung, Versandmittel, Transportmittel, Verpackung und Auswahl des Spediteurs bzw. Frachtführers sind unsere Wahl. Auf Wunsch des Käufers und auf seine Kosten kann die Ware versichert versendet werden. Dies geschieht ohne jegliche Haftung.
5.3 Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
5.4 Versand- und Frachtkosten: Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise verrechnet.
5.5 Beanstandungen wegen falscher, unvollständiger oder beschädigter Ware sind sofort bei Übernahme dem Frachtführer mitzuteilen, schriftlich auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein zu vermerken und durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Bei Verweigerung der Bestätigung durch den Frachtführer die Lieferung ablehnen. Nicht sofort erkennbare Beschädigungen sind binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als mangelfrei angenommen.
5.6 Für die Sicherheit der von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
5.7 Retourwaren: Es werden nur freie Lieferungen angenommen. Retourwaren werden nach schriftlicher Kontaktaufnahme binnen 30 Tagen nach Warenerhalt angenommen, wenn die Ware unbeschädigt und originalverpackt ist, und einen Mindestwarenwert von € 30,- hat. Eine Manipulationsgebühr von 15 % des Warenwertes wird in Abzug gebracht. Liegt das Verschulden bei uns werden die für uns günstigsten Frachtkosten gutgeschrieben.

6 Gewährleistung

6.1 Mängel sind unverzüglich (längstens binnen 8 Werktagen) unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren sind vom Kunden zu übergeben. Die Gewährleistung beschränkt sich auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl (UGB §377 und 378 bleiben unberührt). Sollte die Behebung oder Ersatzlieferung fehlschlagen und es handelt sich um einen wesentlichen und unbehebbaren Mangel, hat der Kunde das Recht der Preisminderung oder Wandlung.
6.2 Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Abtretung an den Lieferanten.
6.3 Kostenlose Lieferungen, Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gilt die Gewährleistungszeit des ursprünglichen Liefergegenstandes und dessen ursprüngliches Ende.
6.4 Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
6.5 Für vom Kunden gegebene Zusicherungen und von diesem verursachten Schäden an Dritten übernehmen wir keine Gewähr.
6.6 Keine Gewährleistung wird übernommen bei unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Überbeanspruchung (z. B. Motorsport), fehlerhafter oder nachlässiger Montage, Wartung und Betrieb, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, externe Einflüsse, unsachgemäße Veränderungen oder Instandsetzungsarbeiten sowie Schäden durch Bauteile anderer Herkunft. Natürliche Abnutzung, Verschleiß- und Tuningteile sind ebenfalls ausgenommen.
6.7 Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
6.8 Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
6.9 Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.10 Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
6.11 Ausdrücklich ausgenommen ist die Übernahme von Abschlepp- und Reparaturkosten.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.
7.3 Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden wie zum Beispiel Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns oder Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz von ihr zu verschaffen.
7.5 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
7.6 Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
7.7 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
7.8 Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.
7.9 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

8 Unser geistiges Eigentum

8.1 Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Urheber und sonstige Rechte behalten wir uns vor.
8.2 Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen
Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

9 Bonitätsprüfung

9.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

10 Zahlung

10.1 Unsere Rechnungen sind mittels Bankeinzug innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar oder per Nachnahme. Erst an dem Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können, gelten Zahlungen als geleistet.
10.2 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
10.3 Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener Gegenansprüche ist nicht erlaubt.
10.4 Bei Überschreitung der Fälligkeit oder Verzug sind wir berechtigt Zinsen in der Höhe von 12% zu verrechnen und automatisch auf Nachnahme umzustellen. Die Geltendmachung eines weiteren Fälligkeits- oder Verzugsschadens behalten wir uns vor.
10.5 Sind Bankeinzüge mangels Deckung, Änderung der Bankdaten oder sonstigen Gründen nicht möglich, sind wir berechtigt die Kosten in Rechnung zu stellen.
10.6 Wir sind berechtigt Zahlungen des Käufers zunächst auf Kosten und Zinsen die durch ältere Schuld entstanden sind, dann erst auf die ältere Schuld anzurechnen.
10.7 Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
10.8 Sämtliche Forderungen an den Käufer können von uns, mit Forderungen die der Käufer durch Lieferung oder sonstigen Rechtsgründen gegen uns hat, gegenverrechnet werden.
10.9 Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug oder bei Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Außerdem sind wir berechtig vom Vertrag zurückzutreten und alle Ansprüche des Käufers erlöschen.
10.10 Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
10.11 Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
10.12 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
10.13 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

11 Haftung

11.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2 Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
11.3 Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen sind ausgeschlossen.
11.4 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z. B. Haftpflichtversicherung, Kasko, und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z. B. höhere Versicherungsprämie).
11.5 Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.

12 Salvatorische Klausel

12.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
12.2 Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

13 Allgemeines

13.1 Es gilt österreichisches Recht.
13.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens 4730 Waizenkirchen.
13.4 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist 4600 Wels.
13.5 Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
13.6 Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, daß wir für die Geschäftsbeziehung notwendige personenbezogene Daten mittels EDV verarbeiten.
13.7 Durch EDV-Systeme gedruckte Geschäftspost ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

Änderungen, Irrtümer, Druck- und Satzfehler vorbehalten.
© DS MOTION, Ing. DI (FH) Siegfried Damberger                                                                                                                                             Stand 04/2017

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